Nach einer langen und engagierten Debatte verständigte sich der Ortsentwicklungsausschuss heute über den räumlichen Geltungsbereich der geplanten Gestaltungssatzung Holzfassaden (BB:-) berichtete). Dieser ist ein Kompromiss zwischen den weitergehenden Vorstellungen der BI Holzfassaden und den Wünschen einiger Gemeindevertreter, die weitere Gebiete ohne Gestaltungssatzung wollten.
Beide gegenwärtig in unserem Ort engagierten Investoren – neben Town & Country auch Ulf Mansson für die geplante Allmendesiedlung – hatten sich für diesen Kompromiss ausgesprochen bzw. sogar die Einbeziehung des Mischgebietes entlang der Ernst-Thälmann-Str. gefordert.
Jetzt muss noch die Gemeindevertretung diesem räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung zustimmen und die Amtsverwaltung endgültig beauftragen, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten. Ein Entwurf als Grundlage dafür wurde bereits vom Ortsentwicklungsausschuss diskutiert.
Hier noch einmal der Plan so, dass man ihn leichter als im Artikelbild mit einem Klick vergrößern kann:
Bitte berücksichtigen: Der obige Plan unterscheidet sich etwas von der Kompromisszeichnung, die während der Sitzung angefertig wurde. Der Unterschied ist unwesentlich. Er betrifft die “Öffentlichen Gründflächen” entlang der Lehniner Straße. Die Zeichnung in der Ausschusssitzung hatte diese Gebiete rausgenommen. Ich habe mich bei obiger Zeichnung an das Vorhaben gehalten, bis auf das Kompromissgebiet mit Town & Country und das Mischgebiet entlang der Ernst-Thälmann-Str. das komplette B-Plan-Gebiet einbeziehen zu wollen. Ich habe damit unterstellt, dass die genauen Grenzen des B-Plans in der Debatte nicht so schnell zu erkennen waren. Bei dem in dieser Größe nur schwer zu lesenden Plan bin ich mir auch nicht sicher, wirklich die “richtige” Grenze getroffen zu haben. Aber wie geschrieben, für die Idee der Holzfassade ist das an dieser Stelle auch unerheblich. Ich musste mich beim Zeichnen jedoch für eine Grenze entscheiden.