nach der Futterei über Weihnachten und der Party ins neue Jahr sitze ich gemütlich vor dem Rechner und studiere die Internetzeitungen. Welche Schlagzeilen müssen zu nachtschlafender Zeit meine Augen lesen und mein Hirn verarbeiten: Neue Dimension organisierter Kriminalität (tagesschau.de) oder Henkel entsetzt über „völlig enthemmte Treibjagd“ (rbb-online).
Worum geht es – schon wider neue Übergriffe auf Asylantenwohnheime oder hochschwangere Ausländerinnen? Die Artikel bringen Klarheit: Massenweise sexuelle Übergriffe auf Frauen und Mädchen (ja auch halbe Kinder waren dabei) an Silvester in Köln. Die Polizei spricht von massiver sexueller Belästigung (wer sich von den Herren der Schöpfung nichts drunter vorstellen kann: z.B. grapscherein durch mehr als 10 Männer, herunterreißen von Kleidungsstücken und Berührungen im Genitalbereich) und möglicherweise einer Vergewaltigung.
Harter Stoff! Es ist furchtbar was den Frauen und Mädchen passiert ist. Meine Gedanken sind bei den Opfern dieser Übergriffe.
Die Reaktion der Politiker erfolgt prompt und vorhersehbar. Von jeder politischen Partei weht einem die heiße Luft der Entrüstung entgegen. So forderte beispielsweise Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Übergriffen eine harte Antwort des Rechtsstaats.
Liebe Angela,
ein paar Punkte zum Nachdenken möchte ich Dir geben:
Sexuelle Belästigung ist in Deutschland keine Straftat. Wenn Dir also irgendein Typ bei einem Fußballspiel an den Hintern grapscht und danach weggeht kann er nach deutschem Recht bestenfalls wegen Beleidigung belangt werden (oft nicht mal das). Wenn Du dem Typen daraufhin – ganz verdient – eine knallst machst Du dich wegen Körperverletzung strafbar. Die „Beleidigung“ wird wegen Geringfügigkeit eingestellt die Körperverletzung auch?
Es gibt kaum eine Frau in Deutschland, die nicht schon mehr oder weniger massiv belästigt wurde (im Übrigen auch von Deutschen). Sei es die kalte Hand (Übersetzung für die männlichen Leser: Hand ohne Besitzer) im öffentlichen Nahverkehr oder die Grapscherein auf Partys oder in Diskotheken. Respektlose und sexistische Grenzüberschreitungen sind leider die Regel nicht die Ausnahme. Wer behauptet es gäbe in Deutschland keine „No-Go-Areas“ für Frauen und keine „rechtsfreien Räume“ möchte sich bitte Nachts nackt in den Görlitzer Park stellen.
Angela wie soll die von Dir geforderte „harte Antwort des Rechtsstaats“ aussehen? FALLS die Polizei einen Täter erwischt und FALLS die Tat konkret nachgewiesen werden kann und FALLS überhaupt ein Straftatbestand vorliegt und FALLS die Staatsanwaltschaft den Fall nicht einstellt. Was bekommt der Täter als Strafe für die „Beleidigung“: 5 Tagessätze a 10,-€ oder 10 Sozialstunden? Oder soll man den Frauen wünschen das es sexuelle Übergriffe in „erheblichen Ausmaß“ waren damit es zur sexuellen Nötigung und damit strafbar wird?
Es ist Deine Aufgabe und die Aufgabe deiner Politikerkollegen Frauen, Jungen, Mädchen und auch Männer (ja auch das gibt es) vor solchen abartigen Übergriffen durch entsprechende Gesetze zu schützen. Also rann ans Werk…
Beste Grüße, Pepper
Noch ein Hinweis an all die Grapscher da draußen: Sexuelle Belästigung steht in Deutschland nicht unter Strafe auch wenn es moralisch verwerflich ist. Dennoch sind Arbeitgeber zur Kündigung und/oder Abmahnung berechtigt, wenn sich ein Mitarbeiter „zu viel raus nimmt“. Die meisten Frauen (oder deren Freunde) sind außerdem selbstbewusst genug Grapschern ihre Grenzen aufzuzeigen. Wer also meint die Gesetzeslücke ausnutzen zu können kommt sicher mit einem blauen Auge davon.
Eure
Pepper