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Wasseranschluss: Geld zurück

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Der Wasserversorgungsverband „Hoher Fläming“ (WAV), bei dem auch unsere Gemeinde Mitglied ist, hat unabhängig von aktuellen Gerichtsurteilen darauf verzichtet, für die sogenannten Altanschließer Beiträge zu erheben. Statt dessen zahlt er den Neuanschließern sogar die gezahlten Beiträge zurück. Im Gegenzug werden allerdings die Gebühren für unser Wasser steigen. (BB:-) berichtete).

Sehr ausführliche Informationen gibt es dazu im aktuellen Informationsblatt des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ und der Stadtwerke Bad Belzig GmbH Der Hohe Fläming (November 2015). Dort heißt es auch:

„Zur Beachtung: Beiträge für die öffentliche Anlage der Wasserversorgung; nicht zu verwechseln mit den Grundstücks- und Hausanschlusskosten, die nicht zurückgezahlt werden…
Die eingezogenen Beträge müssen bis Oktober 2016 zurückgezahlt sein…
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt automatisch. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, wäre es hilfreich, wenn sich die betroffenen Grundstückseigentümer bei uns melden und die damalige Beitragseinzahlung gegenüber dem WAV ,Hoher Fläming‘ nachweisen“
Für weitere Informationen können Sie auch im heutigen Fläming Echo den Artikel Wasserkunden erhalten Geldzurück – Zweckverbände im Fläming handhaben Altanschließer-Frage unterschiedlich lesen. Demnach sollen 2.200 der insgesamt rund 8000 Kunden mit Erstattungen rechnen können. Für die seit Oktober 1990 Angeschlossenen sollen das zwischen 1.200 und 1.500 Euro sein.

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