Das ist die Frage, die am kommenden Sonnabend von den Anwohnern von Birkenstr., Chursachsenstr., E.- Thälmann-Str. und Haderlandstieg in den Anliegerversammlungen zum Straßenneubau beantwortet werden soll.
Nicht gefragt wird, an welcher Art Straße die Anwohner eigentlich leben wollen. Ob an einem Waldweg oder an einer befestigten Straße mit Schotter, Recycling, Pflaster, Beton, Bitumen oder sonstigem Belag.
Informiert wurde bereits schriftlich über die wahrscheinlich anfallenden Kosten. Nicht informiert wurde, wer die Nutznießer sein werden, wenn die Anlieger die Straßenabschnitte, an denen zu Zeit kein Baurecht besteht, für diese bezahlen müssen.
Nicht informiert wurde, warum die Gemeindevertretung sich nicht mit der Erarbeitung einer neuen Erschließungsbeitragssatzung befasst hat, um den Verteilungsquotienten von 90:10 abzuändern. An anderer Stelle wurde dies vom Amt mit diesem Grundsatzurteil BVerwG, Urteil vom 11. 7. 2007 – 9 C 5. 06 begründet. Es ist schwer zu lesen, aber ich habe nicht ein einziges Wort zum Verteilungsmaßstab gefunden.
4,75 und 5,10 – woher kommen diese Zahlen eigentlich? Sie sind ein Kuriosum deutschen Verwaltungswahnsinns. Wenn sich ein PKW und ein LKW mit einer Geschwindigkeit von ≤ 40 km/h begegnen, muss eine Straße mindestens 4,75 m breit sein. Wenn jedoch ein PKW am Straßenrand parkt und ein LKW fährt vorbei, muss eine Straße mindestens 5,10 m breit sein. Das heißt, bei 4,75 m gilt vor Ihrem Grundstück Parkverbot für Sie und Ihre Gäste.