19. August 2015 | bis | 20. März 2016 |
Gegenwärtig laufen in Brandenburg so viele Volksbegehren wie selten. Neben
- dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung und
- der erfolgreichen Volksinitiative für die 10-H-Regelung bei Windrädern und gegen Windräder im Wald, mit der sich jetzt der Landtag beschäftigen muss,
gibt es auch das Volksbegehren „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“. Bei den beiden Volksbegehren sind die Regeln allerdings so, dass Sie nicht auf der Straße oder am Gartenzaun unterschreiben können. Sie müssen sich ins Amt begeben oder beim Amt per E-Mail oder Fax einen Antrag auf briefliche Eintragung stellen – oder hinterher nicht meckern.
Vom BER sind wir ja unmittelbar Betroffe. Eine dritte Start- und Landebahn würde für mehr Luftverkehr und damit auch bei uns für mehr Fluglärm sorgen. Außerdem sollten wir Solidarität mit denen üben, die noch schlimmer betroffen wären. Zwar beteuern heute alle Seiten der Politik und des BER, dass man keine solche 3. Start- und Landebahn nicht vorhat. Aber wollen Sie darauf vertrauen? Längst träumen die Verantwortlichen von einem internationalen Drehkreuz.
Also, ab ins Amt oder an den Rechner! Die Eintragungslisten liegen ab morgen bis zum 18.02.2016 im Amt Brück aus. Näheres erfahren Sie aus einer PDF des Amtes.
Wenn Sie vor dem 14. Januar 2016 ins Amt gehen, dann können Sie gleich beide Volksbegehren unterschreiben. Lohnt sich doch. Image may be NSFW.
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